Da bildet sich eine Interessengemeinschaft gegen Motorradlärm. Ersteinmal nichts gegen einzuwenden.
Deren kruse Vorstellungen, wie man gegen den Motorradlärm vorgehen will, ist allerdings sehr, sehr fragwürdig!
Jetzt bekommt die IG ein Antwortschreiben des zuständigen Mitarbeiters des Straßenverkehrsamtes und nimmt deren Forderungen auseinander bzw. begründet grandios die Ablehnung aller Forderungen! Geil…
Aber am geilsten ist ja wohl folgender Satz:
„Ein Motorrad das zum Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist und nicht so manipuliert wurde das die Betriebserlaubnis erloschen ist, muss grundsätzlich auch uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können.“
Den sollten sich alle verantwortlichen, die über Streckensperrungen nachdenken, mal an die Wand pinnen, damit sie rechtzeitig bescheid wissen!!!!