Radwegepflicht?

Liebe Autofahrer,

 

ihr könnt mich noch so oft anhupen, da könnte ein rot gepflasterter Weg auch mit rosa Schleifen markiert sein, ihr könnt auch mit hochrotem Kopf mich weiter anbrüllen! Aber:

Radwege, die keine sind, benutze ich nicht!

 

 

 

 

 

 

 

Wenn diese Schilder dort stehen, ist es kein RADWEG!

Auch wenn ihr irgendwann beim Rumbrüllen mit hochrotem Kopf einen Herzinfarkt bekommt, ich benutze diese Wege nicht mehr!

Hier ein Auszug aus dem zugehörigen Text:

Fußwege, die zusätzlich zu Zeichen 239 (Fußgän­ger) auch mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ beschil­­dert sind, dürfen mit dem Fahrrad befahren werden. Radfah­­rer/in­­nen müssen jedoch besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und dürfen nur mit Schrit­t­­ge­schwin­­dig­keit fahren. Solche Wege stellen ein Angebot für Radfahrer dar, es besteht aber keine Benut­­zungs­­pflicht.

 

In den vergangenen 2 Jahren sind mir auf diesen „Fußwegen“ zwei Unfälle und 3 Beinahe-Unfälle passiert. Diese Wege SIND GEFÄHRLICH und für Radfahrer mit einer größeren Durchschnittsgeschwindigkeit als ein Rentner  nicht befahrbar!

Also, brüllt nicht, regt euch ab und haltet bitte mehr Abstand! Die Straße gehört nicht euch alleine! Etwas mehr als 20 cm Abstand zum Radfahrer dürfen es schon sein.

Und wenn euch nach euren völlig hirnrissigen Aktionen gegen Radfahrer mal einer in die Dreckskarre tritt, oder den Spiegel abschlägt, oder einfach mal einen in die Fre*** gibt, dann war der Abstand nicht groß genug und das unflätige Brüllen übertrieben oder fehl am Platz!

 

 

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